Liebe Engagierte in der Pfarrei St. Hippolytus!

Ich möchte Euch folgende Informationen im Auftrag des Krisenstabes weitergeben und bitte Euch dringend, diese Informationen in Euren Verbänden, Gruppen und Kreisen umgehend auch denjenigen weiterzuleiten, deren E-Mail-Adressen uns nicht bekannt sind bzw. die nicht per E-Mail zu erreichen sind!

Die Situation rund um die Corona-Pandemie entspannt sich Gott sei Dank weiter.

So hat der Krisenstab unseres Bistums diverse Lockerungen im Umgang mit der Pandemie beschrieben, die im Einklang mit der Corona-Schutzverordnung des Landes NRW stehen.

Der Krisenstab unserer Pfarrei hat diese wie folgt umgesetzt:

  • Die auf der Internetseite des Bistums beschriebenen Änderungen (siehe Anhang Datei Coronaregelungen) gelten vollumfänglich auch für unsere Pfarrei. Sie treten ab dem 26.06.2021 in Kraft und sind somit auch für alle unsere Gemeindeaktivitäten im Einklang mit den Hygienekonzepten für die einzelnen Gemeindestandorte umzusetzen. Verantwortlich für die Umsetzung sind die jeweiligen Organisatoren der Gruppen, Gremien und Verbände. Unsere Räumlichkeiten an allen Standorten sind somit wieder für pastorale Aktivitäten geöffnet. Die aktuellen Vorgaben sind jedoch unter allen Umständen einzuhalten.
  • Für den Standort Pfarrzentrum St. Hippolytus gilt das seitens der Kolpingfamilie durch Kerstin Kubek erstellte Konzept. Alle anderen im Pfarrbüro vorliegenden Konzepte für die anderen Standorte behalten in der bestehenden Form ihre Gültigkeit.
  • Die Regelungen für Gottesdienste innerhalb unserer Pfarrei haben wir auf Basis der Vorgaben des Bistums konkretisiert und etwas enger gefasst. Diese treten ebenso am 26.06.2021 in Kraft. Wir werden auch zukünftig Gottesdiensthelfer*innen zur vorschriftsmäßigen Durchführung unserer Gottesdienste benötigen. Ich bitte darum, diese an den Standorten weiter vorzuhalten.

Die Regelungen im Einzelnen:

  • Es gelten die Regelungen der Coronaschutzverordnung zum Mindestabstand von 2 Metern sowie zur einfachen Rückverfolgbarkeit (Kontaktdaten).
  • Der Zugang zu den Gottesdiensten wird begrenzt; die Zahl der zugelassenen Gottesdienstteilnehmer richtet sich nach der Größe des Raumes und den einzuhaltenden Abständen und ist in den Hygienekonzepten für unsere Gottesdienststandorte festgelegt.
  • In den Kirchen wird die Zahl der maximal belegbaren Plätze erhoben und deutlich sichtbar markiert. Dabei gilt, dass nach allen Seiten hin der von den Behörden empfohlene Mindestabstand einzuhalten ist. Geimpfte und Genesene müssen bei der Höchstzahl der zugelassenen Personen für einen Gottesdienst nicht mitgezählt werden.
  • Die Gottesdienstbesucherinnen und -besucher (ab 6 Jahren) müssen einen medizinischen Mund-Nase-Schutz (mindestens einfache OP- oder FFP2-Maske) tragen. Dies gilt auch an den Plätzen während des Gottesdienstes. Ausgenommen sind Zelebranten, liturgische Dienste, Lektoren und Vorsänger bei Ausführung der jeweiligen Aufgabe und Wahrung des Mindestabstandes.
  • Gemeindegesang ist bei Inzidenzstufe 1 – die zurzeit in Gelsenkirchen und Essen gegeben ist – wieder erlaubt. Der Krisenstab St. Hippolytus hat aus den durch das Bistum definierten Vorgaben zur Ermöglichung des Gemeindegesangs ausschließlich folgende Variante festgelegt: Bei allen Gottesdienstteilnehmenden muss zur Gottesdienstteilnahme eines der drei G’s (getestet, geimpft, genesen) erfüllt sein.
  • Für Gottesdienstteilnehmende, die weder geimpft noch genesen sind, besteht die Möglichkeit, mindestens 20 Minuten vor Gottesdienstbeginn einen kostenlos zur Verfügung gestellten Selbsttest eigenständig durchzuführen. Bei negativem Ergebnis ist die Teilnahme am Gottesdienst möglich.
  • Der Friedensgruß erfolgt ohne Körperkontakt.
  • Die Kommunionordnung bleibt so angepasst, dass die Gläubigen die Kommunion im gebotenen Mindestabstand empfangen können.
  • Wer Symptome einer Erkrankung aufweist oder bei wem der Verdacht auf Erkrankung besteht, soll auf die Teilnahme an Gottesdiensten verzichten. Er darf auch keinen liturgischen Dienst ausüben.

Hierzu werden an den Gottesdienststandorten Plakate zur Erläuterung ausgehängt (siehe Anhang Plakat). Die Gottesdiensthelfer*innen werden ausdrücklich gebeten, auf diese Informationen hinzuweisen. Darüber hinaus möchte ich ausdrücklich anmerken, dass die u.U. durchzuführenden Selbsttests durch die Gottesdienstteilnehmer selbst durchzuführen sind. Es besteht auch seitens der Gottesdiensthelfer*innen keinerlei Pflicht zur Kontrolle des Impfstatus bzw. des Nachweises über den Genesen-Status. Hier wird nur abgefragt, ob jemand geimpft, genesen oder aktuell getestet ist. Sollte keines der drei „G“ erfüllt sein, wird der Zugang zum Gottesdienst nur nach Durchführung des Selbsttests gestattet

Uns ist bewusst, dass diese Informationen wieder sehr kurzfristig erfolgen. Leider wurden sie uns erst am 22.06.2021 durch das Bistum zur Verfügung gestellt, da man dort noch auf die entsprechenden Vorgaben der Landesregierung warten musste.

Für Rückfragen stehe ich selbstverständlich zur Verfügung!

Sobald es weitere Änderungen in den Richtlinien gibt, werden wir darüber entsprechend informieren.

Ich danke Euch für Eure Unterstützung und den Rückhalt für den Krisenstab in diesen schweren Zeiten.

Bleibt bitte gesund und zuversichtlich!

Mit freundlichem Gruß und Glückauf

Berthold Hiegemann

Sprecher des Krisenstabes

Mobil : +49 (1573) 2048483

mailto: berthold.hiegemann@gmx.de