Gremienwahlen 2025

Gremien
Kirchenvorstand (KV) und Pfarrgemeinderat (PGR) sind die gewählten Gremien der Pfarrei St. Hippolytus.

Der Kirchenvorstand ist das gesetzliche Vertretungsorgan der Kirchengemeinde und verwaltet das Kirchenvermögen. Er trifft z.B. als Anstellungsträger der Kirchengemeinde Personalentscheidungen und befindet über bauliche Maßnahmen.

Der Pfarrgemeinderat trägt die Verantwortung für das Leben in der Pfarrei. Näheres finden Sie hier.

Weitere Informtionen vom Bistum

Hier können Sie Kontakt zum Wahl-Vorstand aufnehmen:
E-Mail: Wahlen2025@hippolytus.de 

Gremienwahlen bei uns in St. Hippolytus

Unter dem Motto „Kirche neu gestalten. Mittendrin.“ finden am 8. und 9. November in unserer Pfarrei St. Hippolytus die Wahlen zum Pfarrgemeinderat und zum Kirchenvorstand statt.
Du bist herzlich eingeladen, dich an der Wahl zu beteiligen.

Deine Stimme kannst du entweder per Briefwahl oder direkt im Wahllokal in der Pfarrkirche St. Hippolytus abgeben.

Wahlzeiten in der Pfarrkirche St. Hippolytus
Essener Straße 13, 45899 Gelsenkirchen-Horst

  • Samstag, 08. November 2025: 16:00 Uhr bis 18:30 Uhr
  • Sonntag, 09. November 2025: 09:30 Uhr bis 13:00 Uhr

Informationen zur Briefwahl

Antragsfrist

Anträge für die Briefwahl müssen spätestens bis zum Mittwoch, 05.11.2025 gestellt werden.

Abgabefrist

Der Briefwahlumschlag muss spätestens bis zum Ende des Wahltermins bzw. des Wahlzeitraums beim Wahlvorstand eingegangen sein.
Beim Versand per Post an das Pfarrbüro St. Hippolytus, Auf dem Schollbruch 37, 45899 Gelsenkirchen-Horst ist unbedingt die Dauer des Postwegs zu berücksichtigen.

Die Anträge auf Briefwahl erhältst du:

  • im Pfarrbüro St. Hippolytus
  • an den Gottesdienst-Standorten (ab dem 12.10.2025)
  • per Mail an den Wahlvorstand (Wahlen2025@hippolytus.de)
  • oder hier per Download:

Antrag zur Briefwahl für die Kirchenvorstandswahl (KV-Wahl)
Antrag zur Briefwahl für die Pfarrgemeinderatswahl (PGR-Wahl)

Pfarrgemeinderatswahlen

Es werden insgesamt 20 Kandidatinnen und Kandidaten neu gewählt.
Die Amtszeit der gewählten Mitglieder beträgt vier Jahre.

Wählbar ist, wer am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat.

Die folgende Kandidatenliste ist vorläufig.
Ergänzungsvorschläge können noch bis zum 12. Oktober 2025 eingereicht werden.

Kirchenvorstandswahlen

Es werden insgesamt 14 Kandidatinnen und Kandidaten neu gewählt.
Die Amtszeit der gewählten Mitglieder beträgt vier Jahre.

Wählbar ist, wer am Wahltag mindestens 18 und höchstens 74 Jahre alt ist.

 

Wahlberechtigte

Pfarrgemeinderat

Wählen darf:
– wer der katholischen Kirche angehört,
– am Wahltag mind. 14 Jahre alt ist und
– in der Pfarrei seinen Hauptwohnsitz hat*

Kirchenvorstand

Wählen darf:
– wer der katholischen Kirche angehört,
– am Wahltag mind. 16 Jahre alt ist und
– in der Pfarrei seinen Hauptwohnsitz hat*

* Es können auch außerhalb der Pfarrei Wohnende wählen, wenn sie sich aktiv am Leben  der Pfarrei beteiligen. Ein diesbezüglich zu stellender Antrag war spätestens 5 Monate vor dem Wahltag bei der Pfarrei zu stellen, in der das Wahlrecht begehrt wird.