Wahlergebnisse in der Pfarrei St. Hippolytus

Am vergangenen Wochenende (08. / 09. November 2025), wurde in unserer Pfarrei St. Hippolytus ein neuer Kirchenvorstand gewählt.

Für den Kirchenvorstand wurden gewählt:

Banna, Ingeborg
Becker, Marcus
Bomke, Isabel
Dalka, Jürgen
Freund, Christian
Freund, Werner
Heckmann, Rudolf
Henning, Michael
Kouker, Hans-Georg
Niemann, Annika
Niewerth, Roman
Sanders, Sigrid
Schmidt, Markus-Clemens
Tönnes, Christopher

Ersatzmitglieder des Kirchenvorstandes sind:

Büchte, Barbara
Volkmer, Heiko
Ohlow, Sarah
Hensel, Claudia

§ 22 Einspruch – (1) Jede und jeder Wahlberechtigte kann Einspruch gegen die Wahl erheben. Dieser ist innerhalb einer Woche nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses (§ 21 Absatz 1) schriftlich beim bisherigen Kirchenvorstand zu erheben und zu begründen. Wird ein Einspruch innerhalb dieser Frist nicht erhoben, ist die Wahl rechtskräftig.
(Auszug aus der Wahlordnung des Bistums Essen)

Pfarrgemeinderat

    Die ursprünglich parallel angesetzten Pfarrgemeinderatswahl entfiel, da nur 18 gültige Kandidat*innen zur Verfügung standen und somit die Mindestanzahl von 20 nicht erreicht wurde.

    Der neue Pfarrgemeinderat:

    Ahmann, Andrea
    Bals, Sascha
    Baten, Justin
    Böning, Cornelia
    Böning, Thorsten
    Büchte, Barbara
    Dalka, Elisabeth
    Düsing, Maria
    Düsing, Melissa
    Heckmann, Martina
    Hiegemann, Berthold
    Jahnel, Martin
    Knubben, Annegret
    Niemann, Beate
    Streich, Johannes
    Tönnes, Stephan
    Tomczak, Jakob
    van Eyll, Kirsten

    § 12 Endgültige Liste der Kandidatenliste (1) Der Wahlausschuss hat nach Ablauf der Offenlegungsfrist innerhalb einer Woche, spätestens 14 Tage vor der Wahl, die endgültige Liste der Kandidaten/innen (…) ortsüblich bekannt zu geben. (2) Geht die Anzahl der Kandidaten/innen mit Ablauf des 14. Tages vor dem Wahltermin nicht über die Anzahl der zu wählenden Mitglieder hinaus, sind diese zu Mitgliedern des Pfarrgemeinderates gemäß § 2 Abs. 2 der Satzung ohne weiteres bestellt. Eine Wahl findet in diesem Fall nicht statt. Die Mitglieder werden daraufhin in Gemeindeversammlungen und/oder in einer Pfarrversammlung oder auf andere geeignete Art und Weise vorgestellt.
    (Auszug aus der Wahlordnung des Bistums Essen)

    Für den Wahlausschuss: gez. Maria Düsing

    Bild: Adope Stock