Liebe Engagierte in der Pfarrei St. Hippolytus!

Ich möchte Euch folgende Informationen im Auftrag des Krisenstabes weitergeben und bitte Euch dringend, diese Informationen in Euren Verbänden, Gruppen und Kreisen umgehend auch denjenigen weiterzuleiten, deren E-Mail-Adressen uns nicht bekannt sind bzw. die nicht per E-Mail zu erreichen sind!

Der Krisenstab unserer Pfarrei hat am 15.12.2021 getagt und einstimmig einige Ergänzungen zu den bestehenden Maßnahmen beschlossen.

Bis zum NEU 31.01.2022 gelten in unserer Pfarrei St. Hippolytus folgende Regelungen (Ergänzungen/Änderungen in SCHWARZ): 

Grundlegende Maßnahmen:

Neben den bestehenden Abstands- und Hygieneregeln, die weiterhin gelten, gilt ab sofort:

  • Für alle Veranstaltungen in Räumlichkeiten der Pfarrei wird weiterhin die sogenannte „2-G-Pflicht“ umgesetzt. Das bedeutet, dass nur Personen, die vollständig geimpft oder genesen sind und dies entsprechend nachweisen können, an den Veranstaltungen unserer Pfarrei teilnehmen können.

Testnachweise in jedweder Form reichen nicht mehr zur Teilnahme aus!

Ausnahmen gelten nur für Personen, die durch ärztliches Attest nachweisen, dass sie sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Gleichgestellt mit diesen Personen werden Kinder bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres. Für sie besteht keine 2-G-Pflicht.

  • Das Tragen einer FFP2-Maske ist in allen Räumen für alle Teilnehmer*innen verpflichtend. Normale medizinische Masken sind nicht mehr zugelassen! Die Gottesdiensthelfer halten einige FFP2-Masken für die Gottesdienstbesucher*innen (gegen eine kleine, freiwillige Spende) vor.
  • Die Anzahl von Veranstaltungen ist insofern zu reduzieren, dass gesellige Veranstaltungen bis zum Jahresende auszusetzen sind. Ausnahmen bilden hier Agapefeiern, die im unmittelbaren Anschluss an Gottesdienste in den Kirchen bzw. an den Gottesdienstorten gefeiert werden, wenn hierzu kein Raumwechsel vorgenommen wird. Darüber hinaus sind adventliche Impulsveranstaltungen ohne Beköstigung möglich.

Sollte Unklarheit bei geplanten Veranstaltungen bestehen, ob diese durchgeführt werden können, bitten wir um umgehende Kontaktaufnahme mit dem Krisenstab!

  • Durchgeführt werden dürfen neben unseren Gottesdiensten nur Veranstaltungen, die zur Aufrechterhaltung des pastoralen Auftrages erforderlich sind, wie beispielsweise Sitzungen der Pfarreigremien sowie des Pastoralteams, der Katechese und der Chorgemeinschaften (soweit sie im Zusammenhang mit bevorstehenden Chorauftritten wie beispielsweise zu den Weihnachtsgottesdiensten stehen).
  • Für Jugend- oder Gemeinschaftsveranstaltungen gelten die gleichen Regeln. Ausgenommen von der 2-G-Regel sind ausdrücklich Kinder bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres. In geschlossenen Räumen sollte bei Jugendgruppenstunden oder Gemeinschaftsveranstaltungen eine Teilnehmerzahl von 20 Personen nicht überschritten werden. Wir bitten die Verantwortlichen der Pfarrjugend zu prüfen, inwieweit die Verlegung von Gruppenstunden in unsere Kirchen bzw. ins Freie zu realisieren ist!

Wir empfehlen aber allen Gemeinschaften zu prüfen, ob ein vollkommenes Aussetzen aller Präsenzveranstaltungen bis zum 31.12.2021 als Solidarbeitrag in dieser Krisenzeit möglich ist.

  • Bei Sitzungen bzw. Veranstaltungen ist der Gastgeber/Einlader der Veranstaltung für die Kontrolle der 2-G-Regel verantwortlich.

Besonderheiten bei Gottesdiensten

  • In allen Gottesdiensten wird beim Eingang der Nachweis bei allen Gottesdienstbesucher*innen entsprechend durch die Gottesdiensthelfer*innen kontrolliert. Dies geschieht bei digitalisierten Impfnachweisen über die vom RKI entwickelte und empfohlene CovPassCheck-App und bei konventionellen Impfausweisen per Sichtkontrolle.

Daher wird dringend empfohlen, schon 30 Minuten vor Gottesdienstbeginn den Gottesdienstort aufzusuchen!

Die Rückverfolgbarkeit über Anwesenheitslisten muss nicht erfolgen.

  • Unsere Gottesdiensthelfer*innen sind angewiesen, die entsprechenden Nachweise zu kontrollieren. Ist ein/e Gottesdienstbesucher*in den Ordnungskräfte nicht persönlich bekannt, muss zusätzlich die Identität anhand eines Lichtbildausweises überprüft werden. Die Kontrolle bei Veranstaltungen obliegt der/dem Einlader*in bzw. Veranstaltungsleiter*in. Ohne die entsprechenden Nachweise ist eine Teilnahme an unseren Gottesdiensten oder anderen Veranstaltungen nicht möglich!
  • Die Advents- und Weihnachtsgottesdienste werden nach heutigem Stand wie geplant durchgeführt.
  • Hier gilt es zu beachten, dass die Teilnehmer*innenobergrenzen nicht überschritten werden dürfen. Auch aus diesem Grunde ist ein frühzeitiges Erscheinen vor dem jeweiligen Gottesdienst zu empfehlen. Wir bitten bereits jetzt um Verständnis, dass im Falle einer Überbelegung Gottesdienstbesucher*innen im schlimmsten Falle abgewiesen werden müssten. Wir gehen aber davon aus, dass aufgrund der Vielzahl unserer Gottesdienstangebote dieser Fall nicht eintreten wird.
  • Bei den 4 Christmetten am Heiligabend und dem Hochamt am 2. Weihnachtstag um 10.30 Uhr in St. Hippolytus gilt eine Anmeldepflicht. Die Zeiten der Christmetten sind:
    • 15.30 Uhr St. Hippolytus (Kinderchristmette. Dieser Gottesdienst ist ausschließlich Familien mit Kindern vorbehalten!) Hier stehen 75 Platzeinheiten zur Verfügung, die mit 1-5 Personen belegt werden können.
    • 17.30 Uhr St. Clemens. Hier stehen 34 Platzeinheiten zur Verfügung, die mit 1-5 Personen belegt werden können.
    • 18.00 Uhr St. Hippolytus. Hier stehen 75 Platzeinheiten zur Verfügung, die mit 1-5 Personen belegt werden können.
    • 22.00 Uhr Liebfrauen. Hier stehen 64 Platzeinheiten zur Verfügung, die mit 1-5 Personen belegt werden können.
  • Die Anmeldung kann nur persönlich telefonisch erfolgen! (Keine E-Mails, keine sonstigen Nachrichten. Es erfolgen keine Rückrufe bei Nachrichten auf dem Anrufbeantworter.)  
    • Die Nummer unserer Gottesdienst-Hotline lautet: 0157-38339303.
  • Die Hotline ist ausschließlich an folgenden Tagen zu den jeweils angegebenen Zeiten erreichbar:
    • Sonntag, 19.12.2021 von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
    • Montag, 20.12.2021 von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
    • Dienstag, 21.12.2021 von 10.00 bis 12.00 Uhr und von 18.00 Uhr bis 20.00 Uhr
  • Anspruch auf den angemeldeten Platz besteht nur bei einem Eintreffen bis spätestens 15 Min. vor dem jeweiligen Gottesdienst!  
  • Sollte aufgrund einer weiteren Verschärfung der Lage die Gottesdienstordnung verändert und alternative Gottesdienstformen für die Weihnachtstage angeboten werden müssen, wird der Krisenstab auch hierzu so rechtzeitig wie möglich informieren. So bitten wir schon jetzt die Teams, die sich im vergangenen Jahr bereiterklärt hatten, bei der Vorbereitung von Freiluftgottesdiensten zu helfen, sich für den Notfall – der hoffentlich nicht eintritt – bereitzuhalten.

Aufgrund der umfangreichen Kontrollmaßnahmen benötigen wir dringend weitere Gottesdiensthelfer*innen! Wir sind auf diesen wertvollen Dienst angewiesen und bitten inständig, uns auch weiterhin hierbei zu unterstützen. Anmeldungen zum Dienst sind zentral über unsere E-Mail krisenstab@hippolytus.de möglich

Für Rückfragen steht der Krisenstab selbstverständlich zur Verfügung! Die nächste Sitzung des Krisenstabes findet am 22.12.2021 um 17.00 Uhr statt.

Wir danken Euch für Eure Unterstützung und den Rückhalt für den Krisenstab in diesen schweren Zeiten.

Bleibt bitte gesund und zuversichtlich!

Mit freundlichem Gruß und Glückauf

Berthold Hiegemann

krisenstab@hippolytus.de